Donnerstag, 9. Dezember 2010

Durchblick: So funktioniert der neue JMStV

Der neue Jugendmedienstaatsvertrag kommt - aber blickt Ihr durch?
Die Neufassung sieht vor, dass deutsche Webseiten ab dem 1. Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen werden sollen, dazu müssten Anbieter ihre Inhalte in Altersstufen von "ab 0" bis "ab 18 Jahren" einteilen.

Diese Infographik von Telemedicus erklärt trotz Paragraphen-Dschungel anschaulich, was Websitebetreiber und Blogger jetzt beachten müssen und ob sie von dem Gesetz berührt sind (hier gibts die pdf).


Was genau denn nun entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sind, hat man noch nicht genauer festgelegt, dies wird dann wohl bei einer individuellen Prüfung ausgelegt. 

Fakt ist: Der JMStV wird das deutsche Netz zum Negativen verändern. Immerhin, es gibt noch eine winzige Chance, dass der Vertrag nicht in Kraft tritt: das nordrhein-westfälische Landesparlament stimmt erst am 16. Dezember ab. 

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